1. Auszahlung nach Beendigung des Mietverhältnisses
Wann kann ich auf die Kaution zugreifen?
Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann die Vermieter Teilbeträge oder die gesamte Kaution zur Auszahlung an sich anfordern. Grundlage dafür ist die Verpfändung des Mietkautionskontos zu Gunsten der Vermietung.
Kann auch nur ein Teil der Kaution zurück gegeben werden?
Ja. Die Vermietung bestimmt die Höhe der Anforderung selbst. Ein nicht angeforderter Restbetrag verbleibt auf dem Konto und bleibt weiterhin zu Gunsten der Vermietung verpfändet, bis diese ihn anfordert oder das Konto freigibt.
Muss die Forderung gegenüber der Plattform belegt werden?
Nein. Für die Auszahlungsanforderung sind gegenüber uns und der Baader Bank keine Nachweise einzureichen. Die Pflichten der Vermietung gegenüber dem Mieter aus dem Mietverhältnis bleiben davon unberührt.
2. Prüfung und Rolle der Plattform
Prüfen Deutsche Mietkaution oder die Baader Bank die Anforderung inhaltlich?
Nein. Bei einer Auszahlungsanforderung findet keine inhaltliche oder materielle Prüfung statt. Wir prüfen insbesondere nicht:
- Mietverträge,
- Rechnungen und Kostenbelege,
- Übergabe- oder Mängelprotokolle.
Übernimmt Deutsche Mietkaution eine Schlichtung?
Nein. Weder wir noch die Baader Bank agieren als Konfliktschlichter. Wir stellen die digitale Plattform bereit, die Baader Bank führt das Konto. Konflikte zwischen Vermietung und Mieter klären die Parteien außerhalb des Systems, etwa durch direkte Einigung, anwaltliche Vertretung oder gerichtliche Klärung.
3. Widerspruch durch Mieters
Können Mieter einer Auszahlungsanforderung im System widersprechen?
Nein. Das System sieht keine Widerspruchsfunktion für Mieter vor.
Gibt es eine Warte- oder Widerspruchsfrist?
Nein. Da keine Widerspruchsfunktion existiert, gibt es im System auch keine feste Warte- oder Widerspruchsfrist.
Was geschieht, wenn Mieter die Anforderungen für unberechtigt halten?
Mieter klären Einwände unmittelbar mit der Vermietung beziehungsweise auf dem Rechtsweg. Die technische Abwicklung über die Plattform bleibt davon unberührt.
4. Fortbestand der Verpfändung bei Streitigkeiten
Bleibt die Verpfändung bestehen, solange gestritten wird?
Ja. Die Verpfändung bleibt vollständig bestehen, solange die Vermietung das Mietkautionskonto nicht freigegeben hat.
Gilt das auch bei Streit über das Mietende?
Ja. Das Konto bleibt rechtssicher zu Gunsten der Vermietung verpfändet, unter anderem bei Streitigkeiten über:
- die Beendigung des Mietverhältnisses,
- die Rückgabe der Wohnung,
- noch offene Forderungen.
Können Mieter selbst über das Guthaben verfügen?
Nein. Mieter können weder Auszahlungen noch Überweisungen oder die Auflösung des Kontos veranlassen.
Wie endet die Verpfändung?
Die Verpfändung endet ausschließlich durch die Freigabe der Vermietung des Mietkautionskontos.
5. Überblick
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Inhaltliche Prüfung durch uns oder die Baader Bank | Nein |
| Widerspruchsfunktion für Mieter | Nein |
| Feste Warte- oder Widerspruchsfrist | Nein |
| Verpfändung während eines Streits | Bleibt vollständig bestehen |
| Verfügung durch Mieter | Nicht möglich |
| Ende der Verpfändung | Nur durch Freigabe der Vermietung |