Das Konto ist rechtlich als Treuhandkonto gemäß § 551 BGB vom Privatvermögen getrennt. Es gehört im Insolvenzfall nicht zur Insolvenzmasse und bleibt für den Mieter geschützt.
Das Konto ist rechtlich als Treuhandkonto gemäß § 551 BGB vom Privatvermögen getrennt. Es gehört im Insolvenzfall nicht zur Insolvenzmasse und bleibt für den Mieter geschützt.