Ja. Überweisungen von Dritten sind kein Problem, solange der Verwendungszweck korrekt ausgefüllt wird. Das gilt zum Beispiel, wenn deine Eltern, Verwandte, dein Arbeitgeber oder deine vorherige Vermieterin beziehungsweise dein vorheriger Vermieter die Zahlung für dich übernimmt.
Welchen Verwendungszweck muss die überweisende Person angeben?
Der Verwendungszweck muss genau so aussehen:
DMK Transfer VORNAME NACHNAME
Wichtig: Vorname und Nachname sind immer die Angaben der Mieterin oder des Mieters, nicht die der überweisenden Person.
Beispiel:
Die Mutter einer Mieterin namens Anna Muster überweist den Kautionsbetrag. Sie trägt im Verwendungszweck ein:
DMK Ana Muster
Warum ist die korrekte Angabe so wichtig?
- Jede Zahlung wird automatisch dem richtigen Mietkautionskonto zugeordnet.
- Ohne den vorgegebenen Verwendungszweck lässt sich die Zahlung nicht eindeutig zuordnen.
- Nicht zuordenbare Zahlungen führen zu Rückfragen und verzögern deine Kautionsbestätigung.
Was solltest du zusätzlich beachten?
- Überweise ausschließlich auf die Kontoverbindung aus deinen Vertragsunterlagen.
- Verzichte auf zusätzliche Angaben im Verwendungszweck, etwa Adresse oder Vertragsnummer.
- Gib den Verwendungszweck vollständig an die überweisende Person weiter, bevor sie die Zahlung auslöst.
Was passiert bei einem fehlerhaften Verwendungszweck?
Melde dich in diesem Fall bei unserem Kundenservice unter service@miet-kaution.de. Nenne uns das Überweisungsdatum, den Betrag und den Namen der überweisenden Person. Wir ordnen die Zahlung dann manuell zu.