Ja. Du kannst eine bereits gezahlte Kaution aus einem laufenden Mietverhältnis direkt auf das Mietkautionskonto Deiner Mieterin oder Deines Mieters überweisen. Wichtig ist nur, dass Du den Verwendungszweck korrekt angibst.
Welchen Verwendungszweck muss ich angeben?
Der Verwendungszweck muss genau so aussehen:
DMK Transfer VORNAME NACHNAME
Wichtig: Vorname und Nachname sind immer die Angaben der Mieterin oder des Mieters, nicht Deine eigenen.
Beispiel:
Du möchtest die Kaution Deiner Mieterin Anna Muster übertragen. Im Verwendungszweck trägst Du ein:
DMK Transfer Anna Muster
Warum ist die korrekte Angabe so wichtig?
- Jede Zahlung wird automatisch dem richtigen Mietkautionskonto zugeordnet.
- Ohne den vorgegebenen Verwendungszweck lässt sich die Zahlung nicht eindeutig zuordnen.
- Nicht zuordenbare Zahlungen führen zu Rückfragen und verzögern die Kautionsbestätigung.
Was solltest Du zusätzlich beachten?
- Überweise ausschließlich auf die Kontoverbindung, die Dir Deine Mieterin oder Dein Mieter aus den Vertragsunterlagen mitteilt.
- Verzichte auf zusätzliche Angaben im Verwendungszweck, etwa Adresse oder Vertragsnummer.
- Überweise den vollständigen Kautionsbetrag in einer Zahlung.
Was passiert bei einem fehlerhaften Verwendungszweck?
Melde Dich in diesem Fall bei unserem Kundenservice unter service@miet-kaution.de. Nenne uns das Überweisungsdatum, den Betrag sowie Deinen Namen und den Namen Deiner Mieterin oder Deines Mieters. Wir ordnen die Zahlung dann manuell zu.