Ja. Du kannst Deine Mietkaution in Raten einzahlen.
Rechtlicher Rahmen
Gemäß § 551 Abs. 2 BGB hast Du das Recht, die Mietkaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Die erste Rate ist zu Mietbeginn fällig.
Was das für Dein Kautionskonto bedeutet
- Das Konto ist ab Tag 1 an Deine Vermieterin oder Deinen Vermieter verpfändet, unabhängig vom bereits eingezahlten Betrag.
- Unser System gleicht derzeit ausschließlich die Gesamtsumme der vereinbarten Kaution ab. Ratenzahlungen werden systemseitig nicht gesondert erfasst oder ausgewiesen.
- Solange der Kontostand unter der vereinbarten Gesamtkautionshöhe liegt, läuft der reguläre Prozess weiter, und es werden automatische Erinnerungen verschickt.
Wann enden die Erinnerungen?
Sobald alle Raten überwiesen wurden und der Kontostand die volle Mietkautionshöhe erreicht hat, endet der Erinnerungsprozess. Du und Deine Vermieterin oder Dein Vermieter werden automatisch darüber informiert, dass die Kaution vollständig vorliegt.
Gut zu wissen
Erinnerungen während der Ratenzahlung stellen keine Mahnung dar und haben keine rechtlichen Folgen, solange Du die gesetzlichen Fristen einhältst. Das Dashboard zeigt in dieser Phase den aktuellen Kontostand im Verhältnis zur Gesamtsumme an.